Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialen Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw...) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit die für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten:
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Die Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss eines Kalenderjahres.
Nach § 603f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsverordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Tel: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Website: http://www.ldi.nrw.de)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Leistungsempfängerin und der Hebamme Viola Seick.
Leistungen: Die Hebamme erbringt Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a, SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde, feste gelegt sind. Für Anzahl oder Umfang der Leistungen gelten Höchstgrenzen pro Frau.
Abrechnung: Die Gebühren der Leistungen richten sich nach der Hebammengebührenverordnung NRW und werden komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Hebamme wird diese direkt im Anschluss mit den Krankenkassen abrechnen. In den meisten Fällen tragen auch die privaten Krankenkassen die Kosten.
Elektronische Leistungsbestätigung: Insofern die Leistungsempfängerin bei der "Techniker Krankenkasse" oder der "IKK Classic" versichert ist besteht die Möglichkeit der elektronischen Leistungsbestätigung der Kursteilnahme. Die Leistungsempfängerin lädt sich hierfür vor dem erst Kurstermin die App der jeweiligen Krankenkasse auf ihr Smartphone und aktiviert den Zugang. Im Menü kann die "eLB" (elektronische Leistungsbestätigung) aktiviert werden. Alle weiteren Informationen erläutert die Hebamme während der ersten Kurseinheit.
Privatrechnung: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Die Frist ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5€ berechnet.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenkassen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Weitere Leistungen, die private in Rechnung gestellt werden: Weiterhin erbringt die Hebamme Leistungen, deren Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden. Diese werden der Leistungsempfängerin als Selbstzahler in Rechnung gestellt:
- Abrechenbare Leistungen, sofern keine gültige Mitgliedschaft, bei der von der Leistungsempfängerin angegebenen Krankenkasse, feststellbar sein sollte
- Leistungen bei Überschreitung der erstattungsfähigen Kontingente
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente oder die Höchstgrenzen überschritten werden; Um dies zu vermeiden verpflichtet sich die Leistungsempfängerin die Hebamme darüber zu informiert, wenn Sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten Leistungen in Anspruch genommen hat.
- Vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten und nicht rechtzeitig, also 24 Stunden vorher, abgesagt werden, werden mit 40€ privat in Rechnung gestellt Hebamme
- Kursstunden (Geburtsvorbereitung oder Rückbildung), bei denen die Leistungsempfängerin nicht anwesend war sind mit den Krankenkassen nicht abrechnungsfähig und werden der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privaten- Gebührenordnung NRW und betragen 15,05€ pro Einheit Dabei ist es egal, aus welchem Grund die Teilnehmerin diese versäumt.
- Sonstige Wahlleistungen sind keine Kassenleistung und werden der Leistungsempfängerin ebenfalls privat in Rechnung gestellt. Dazu gehören unter anderem Tape- Anwendungen (15€ pro Anwendung) und Akupunktur (25€ pro Sitzung). Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen.
Kaution: Falls eine Kaution verlangt, muss diese vor Kursbeginn auf das Konto der Hebamme eingegangen sein. Erst dann ist der Platz fest vergeben. Nach Beendigung des Kurses wird die Kaution zurück überwiesen, abzüglich der verpassten Einheiten.
Online Kurse/ Beratung: Nach Beendigung eines online Kurses oder einer online Beratung verpflichtet sich die Leistungsempfängerin dazu innerhalb einer Woche den unterschriebenen Versicherungsbogen der Hebamme zurück zu schicken, damit diese mit der Krankenkasse abrechnen kann. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird die erbrachte Leistung der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt.
Terminverlegung: Die Hebamme behält sich das Recht vor Termine kurzfristig zu verschieben oder einen Kurs abzusagen, falls die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen nicht erreicht wird. In solchen Fällen wird sie schnellstmöglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Erreichbarkeit und Rufbereitschaft: Die Hebamme leistet keine 24 Stunden Rufbereitschaft. Die regulären Sprechzeiten sind Montag bis freitags von 09:00Uhr- 15:00 Uhr. Telefonate werden zeitnah beantwortet. In dringenden Notfällen ist der zuständige Arzt oder das nächste Krankenhaus aufzusuchen.
Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit: Die Hebamme informiert die Leistungsempfängerin sobald eine Abwesenheit geplant ist oder eine krankheitsbedingte Verhinderung vorliegt. Wegen des aktuellen Hebammenmangels kann eine Vertretung nicht immer gewährleistet sein und wird mit der Leistungsempfängerin gezielt besprochen. Demnach ist die Hebamme nicht dazu verpflichtet eine Vertretung zu stellen.
Kündigung eines Kurses: Bis zu 14 Tage nach Anmeldung können Sie kostenlos von der Kursanmeldung zurücktreten. Nach Ablauf der 14 Tage nimmt die Hebamme sich das Recht vor die Kursgebühr der Teilnehmerin in Rechung zu stellen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen oder versäumte Stunden nachzuholen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen
Datenschutzerklärung:
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialen Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw...) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit die für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten:
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Die Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss eines Kalenderjahres.
Nach § 603f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsverordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Tel: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Website: http://www.ldi.nrw.de)
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.